Böttner
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main
Telefon +49 (0)69 710 45 64 05
Telefax +49 (0)69 710 45 64 50
Beratung nach dem Erbfall
Ist der Erbfall bereits eingetreten, ohne dass eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, beraten und vertreten wir Sie gern. Dazu gehören u. a. die Prüfung und Erfüllung aller Auflagen, die Ermittlung der Erben und die Benennung von Pflichtteilsberechtigten. Wir stehen Ihnen ebenfalls für Anfechtungen von Testamenten zur Verfügung.
Prozessführung
Wenn die Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung nicht fruchten oder bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist, brauchen Sie vor Gericht einen prozesserfahrenen und durchsetzungsstarken Anwalt. Mit 33 Jahren Erfahrung, davon über 15 Jahre als Richter in Zivilsachen sowie als Nachlassrichter, gibt Rechtsanwalt Böttner Ihnen das beruhigende Gefühl, optimal gerichtlich vertreten zu sein. Denn ähnlich wie im Familienrecht werden Erbprozesse zumeist sehr erbittert geführt. Hier benötigt man einen Anwalt mit grosser Prozesserfahrung und, wenn es darauf ankommt, mit ausreichend »Biss«.
Nachlassmanagement
Erben haben in der Regel genügend persönliche Sorgen und wollen sich nicht auch noch um juristische Probleme kümmern müssen. Häufig sind Erben nicht in der Lage, die Erbauseinandersetzung durchzuführen und den Nachlass zu verwalten. Immer dann empfiehlt es sich, die Ermittlung der Nachlassverhältnisse und deren Verwertung, sowie Auseinandersetzungen oder die Verwaltung des Nachlasses in fachkundige Hände zu legen.
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