Rechtsanwalt Rainer Böttner
Fachanwalt für Erbrecht
OpernTurm
60306 Frankfurt am Main
Telefon +49 (0)69 667 748-469
Telefax +49 (0)69 667 748-450
Beratung nach dem Erbfall
Ist der Erbfall bereits eingetreten, ohne dass eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, berate und vertrete ich Sie gern. Dazu gehören u. a. die Prüfung und Erfüllung aller Auflagen, die Ermittlung
der Erben und die Benennung von Pflichtteilsberechtigten. Für die Anfechtungen von Testamenten zur
Verfügung stehe ich Ihnen ebenfalls gern zur Verfügung.
Prozessführung
Wenn die Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung nicht fruchten oder bereits ein
Gerichtsverfahren anhängig ist, brauchen Sie vor Gericht einen prozesserfahrenen und
durchsetzungsstarken Anwalt. Mit 35 Jahren Erfahrung, davon über 15 Jahre als Richter in
Zivilsachen sowie als Nachlassrichter, kann ich Ihnen das beruhigende Gefühl geben, optimal
gerichtlich vertreten zu sein. Denn ähnlich wie im Familienrecht werden Erbprozesse zumeist sehr
erbittert geführt. Hier benötigt man einen Anwalt mit grosser Prozesserfahrung und, wenn es darauf
ankommt, mit ausreichend »Biss«.
Nachlassmanagement
Erben haben in der Regel genügend persönliche Sorgen und wollen sich nicht auch noch um
juristische Probleme kümmern müssen. Häufig sind Erben nicht in der Lage, die Erbauseinandersetzung
durchzuführen und den Nachlass zu verwalten. Immer dann empfiehlt es sich, die Ermittlung
der Nachlassverhältnisse und deren Verwertung, sowie Auseinandersetzungen oder die Verwaltung
des Nachlasses in fachkundige Hände zu legen.
Mitgliedschaften: