Rechtsanwalt Rainer Böttner
Fachanwalt für Erbrecht
OpernTurm
60306 Frankfurt am Main
Telefon +49 (0)69 667 748-469
Telefax +49 (0)69 667 748-450
Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, vom Amtsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin zugewiesen bekommen. Für viele ist es kein angenehmer Gedanke, am Ende des Lebens von einer fremden Person vertreten und in gewisser Weise auch bestimmt zu werden. Die gerichtliche Betreuung ist nicht erforderlich, wenn rechtzeitig, noch im Zustand der vollen Geschäftsfähigkeit, eine andere Person bevollmächtigt wird. Ergänzend dazu empfiehlt sich eine Patientenverfügung, mit der die eigenen Vorstellungen von einer sinnvollen medizinischen Behandlung durchgesetzt werden.
Die Erteilung einer Vollmacht ist Vertrauenssache
Bei jeder Vorsorgevollmacht, die ich versende oder übergebe, weise ich besonders eindringlich darauf
hin, dass die Vollmachtserteilung nur dann erfolgen soll, wenn uneingeschränktes Vertrauen besteht.
Und wenn ich keinen Bevollmächtigten habe?
Immer mehr taucht in meiner Beratungspraxis die Frage auf, wer sich denn einmal um alles
„kümmert“. Viele alte Menschen haben keine Angehörige. Gleichaltrige Freunde oder Bekannte sollten
nicht bevollmächtigt werden, denn sie werden auch alt und sind dann selbst nicht mehr fähig, von der
Vollmacht Gebrauch zu machen. Auch hier kann es sich empfehlen, einen Anwalt des Vertrauens zu
bevollmächtigen.
Die Sorge um den geliebten Vierbeiner
Hunde und Katzen sind die besten Freunde des Menschen, gerade auch des älteren Menschen. Der
Gedanke, dass der langjährige Lebensbegleiter später ins Tierheim muss, ist für viele alte Menschen
schwer erträglich. Ein verantwortungsvoller Bevollmächtigter kümmert sich selbstverständlich auch um
dieses Problem und vermeidet die Abgabe des lieben Vierbeiners in ein Tierheim.
Gerne stehe ich Ihnen als Vorsorgeanwalt mit Rat und Tat zur Seite.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.vorsorgeanwalt.de
Mitgliedschaften: